Bogn Engiadina Scuol
Hausordnung
1. Allgemein
1.1 – Diese Hausordnung gilt für das gesamte Innen- und Aussenareal auf dem Baurechtsgrundstück der «Bogn Engiadina Scuol (BES) SA». Mit dem Betreten der Einrichtungen anerkennt jeder Gast diese Hausordnung sowie alle sonstigen Anordnungen, welche der Aufrechterhaltung der Betriebssicherheit und Ordnung dienen.
1.2 – Die Benutzung kann aus technischen, witterungsbedingten und organisatorischen Gründen sowie Sicherheitsgründen ganz oder teilweise eingeschränkt werden. Ein Anspruch auf Rückerstattung des Eintrittsgeldes besteht dabei nicht.
1.3 – Das Bogn Engiadina ist ein Bade-, Kur- und Wellnessbetrieb, welcher zur Sicherstellung der Kundenzufriedenheit ein entsprechendes Raum- und Umweltklima gewährleistet. Jeder Gast ist verpflichtet, diesem Grundsatz in seinem Handeln und Verhalten stets Rechnung zu tragen.
1.4 – Jegliche Formen von Lärm, Unfug, Störungen und Belästigungen von Personen sind zu unterlassen und können polizeiliche Anzeigen zur Folge haben. Wer vorsätzlich oder fahrlässig Verunreinigungen verursacht, hat für den Kontroll- und den Reinigungsaufwand aufzukommen.
1.5 – Um andere Gäste nicht zu stören, müssen die Durchgänge und Treppen stets freigehalten werden. Menschenansammlungen zum Zwecke des Zeitvertreibs, der Unterhaltung usw. sind daher untersagt.
1.6 – Das Rauchen ist im ganzen Gebäude und in den Aussenbereichen des Bades und der Sauna verboten. Dieses Verbot gilt auch für e-Zigaretten. Raucherzonen ausserhalb des Gebäudes werden speziell gekennzeichnet
1.7 – Der unbewilligte Konsum von Alkohol auf dem Baurechtsgrundstück des Bogn Engiadina ist verboten. Untersagt sind auch der Besitz, der Konsum und der Handel von Drogen jeglicher Art. Zuwiderhandlungen werden ausnahmslos der Polizei gemeldet. Alkoholisierte und berauschte Personen haben keinen Zutritt zum Baurechtsgrundstück des Bogn Engiadina.
1.8 – Jeder Gast haftet für die von ihm verursachten Schäden. Polizeiliche Anzeigen und weitere rechtliche Schritte bleiben vorbehalten. Beschädigungen sind beim Empfang oder beim Aufsichtspersonal zu melden. Sämtliche Kosten für mutwillig oder fahrlässig ausgelöste Alarme gehen zu Lasten des Verursachenden.
1.9 – Anschlagbretter sind nur für interne Zwecke bestimmt. Das unbewilligte Anschlagen und Aufstellen von Drucksachen ist verboten.
1.10 – Auf dem ganzen Areal besteht ein Hausier- und Akquisitionsverbot, soweit nicht von der Direktion bewilligt.
1.11 – Das Mitführen von Tieren im Innenbereich des Bogn Engiadina ist unerwünscht. Ausgenommen sind Assistenzhunde.
1.12 – Fundgegenstände sind am Empfang oder beim Aufsichtspersonal abzugeben. Verluste können beim Empfang gemeldet werden. Bei Schlüssel-/Chipverlust wird eine Umtriebsentschädigung von CHF 50.– erhoben. Alle Garderobenkästchen werden täglich geleert.
1.13 – Diebstähle sind sofort beim Empfang oder dem Aufsichtspersonal zu melden. Das Bogn Engiadina haftet nicht für gestohlene oder verlorene Gegenstände
1.14 – Alle Parkplätze sind gebührenpflichtig. Motorräder, Mofas und Fahrräder sind auf den dafür markierten Abstellplätzen abzustellen und dürfen nicht ins Gebäude mitgenommen werden.
1.15 – Die Benützung von Fahrädern, Rollschuhen, Inline-Skates, Skootern usw. ist im ganzen Gebäude und in den Aufzügen verboten.
1.16 – Die Mitnahme und Benutzung von Handys, Smartphones, Tablets sowie allen anderen Geräten mit Kamerafunktion ist strikt verboten. Ausnahmen bedürfen der Bewilligung der Direktion.
1.17 – Das gesamte Innen- und Aussenareal des Bogn Engiadina wird videoüberwacht. Die Kennzeichnung der Videoüberwachung erfolgt an allen Eingangstüren des Gebäudes sowie zusätzlich im Garderobenbereich. Grundlage bildet das Reglement Videoüberwachung im Bogn Engiadina.
1.18 – Die Hausöffnungszeit ist täglich von 07.00 – 23.00 Uhr. Ausserhalb dieser Zeiten dürfen sich keine Besuchenden ohne Bewilligung in der Infrastruktur des Bogn Engiadina aufhalten.
1.19 – Den Anordnungen des Personals ist in jedem Fall Folge zu leisten.
2. Bäderlandschaft
2.1 – Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren dürfen die Bäderlandschaft ab 10.30 Uhr besuchen; Kinder unter 10 Jahren nur in Begleitung Erwachsener, welche die Kinder zu beaufsichtigen haben.
2.2 – Die Barfusszone darf nicht mit Strassenschuhen betreten werden.
2.3 – Es ist aus hygienischen Gründen nicht erlaubt, Unterwäsche unter den Badekleidern zu tragen.
2.4 – Das Duschen ist vor dem Badegenuss, nach dem Schwitzen im Dampfbad sowie nach der Benützung des Solebads obligatorisch. Nach der Benützung des Dampfbads ist der Sitzplatz mit Wasser zu reinigen.
2.5 – Baden im Bogn Engiadina macht Spass, auch ohne Ballspiele, Flossen und Schnorchel usw. Ausgenommen davon sind die speziellen Animationsprogramme, welche vom Bogn Engiadina organisiert werden. Es ist verboten, Fremdgegenstände irgendwelcher Art in die Becken zu bringen, insbesondere auch Schnee in den Aussenbecken. Erlaubt sind Schwimmhilfen für Kleinkinder und behinderte Personen.
2.6 – Das Springen in die Becken sowie das Besteigen des Wasserpilzes sowie der übrigen Attraktionen sind nicht gestattet.
2.7 – Das Reservieren der Liegestühle sowie der Tische/Stühle mit Badetüchern usw. ist nicht gestattet. Reservierungsgegenstände werden durch das Aufsichtspersonal abgeräumt.
2.8 – Aus Sicherheitsgründen empfehlen wir, beim Baden jeglichen Schmuck abzulegen.
2.9 – Essen und Trinken ist nur im Bistrobereich gestattet.
2.10 – Die Mitnahme und Benutzung von Handys, Smartphones, Tablets sowie allen anderen Geräten mit Kamerafunktion ist strikt verboten.
3. Saunalandschaft
3.1 – Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren haben nur zu bestimmten Zeiten Zutritt. Sie müssen in ständiger Begleitung von Erwachsenen sein und haben sich an die Saunaregeln zu halten.
3.2 – Die gesamte Saunalandschaft (ohne Ruheraum in der oberen Ebene) ist ein Nacktbereich. Die Nutzung darf nur unbekleidet erfolgen.
3.3 – Vor der Benützung der Tauchbecken ist das Duschen obligatorisch.
3.4 – In den Saunen muss ein ausreichend grosses Sauna-/Badetuch als Unterlage zur Vermeidung von Verunreinigungen der Bänke und Liegen verwendet werden. Aus hygienischen Gründen muss der ganze Körper, inkl. Füsse auf dem Sauna-/Badetuch sein.
3.5 – Nach der Benützung des Dampfbads ist der Sitzplatz mit Wasser zu reinigen.
3.6 – Die Saunalandschaft ist eine Ruhe- und Erholungszone. Deshalb ist korrektes Verhalten der Gäste unabdingbar.
3.7 – Aufgüsse werden ausschliesslich durch das Badepersonal durchgeführt. Den Aufgüssen dürfen keine privaten Duftstoffe beigegeben werden.
3.8 – Die Mitnahme und Benutzung von Handys, Smartphones, Tablets sowie allen anderen Geräten mit Kamerafunktion ist strikt verboten.
4. Römisch-Irisches Bad
4.1 – Zutritt haben nur Erwachsene ab 18 Jahren.
4.2 – Das Tragen der Badeschuhe ist im Römisch-Irischen Bad obligatorisch.
4.3 – Das Römisch-Irische Bad ist ein Nacktbereich. Die Nutzung darf, ausgenommen des Tragens der Toga, nur unbekleidet erfolgen.
4.4 – Das Duschen ist vor dem Badegenuss, nach dem Schwitzen im Warm- und Heissluftraum sowie nach den Dampfbädern obligatorisch.
4.5 – Im Warm- und Heissluftraum muss die Toga als Unterlage verwendet werden.
4.6 – Nach der Benützung des Dampfbads ist der Sitzplatz mit Wasser zu reinigen.
4.7 – Das Römisch-Irische Bad ist ein besinnliches Bad. Deshalb ist korrektes Verhalten der Gäste unabdingbar, insbesondere ist das Ruhegebot einzuhalten.
4.8 – Es ist verboten, Fremdgegenstände irgendwelcher Art in die Becken zu bringen.
4.9 – Die Mitnahme und Benutzung von Handys, Smartphones, Tablets sowie allen anderen Geräten mit Kamerafunktion ist strikt verboten.
4.10 – Aus organisatorischen Gründen und um allen Gästen dasselbe Erlebnis bieten zu können, bitten wir Sie, den zeitlichen Ablauf resp. das Bade- und Aufenthaltsritual im Römisch-Irischen Bad exakt einzuhalten
Folgen von Verstössen gegen die Hausordnung
Verstösse gegen die Hausordnung können zum Verweis aus dem Bogn Engiadina führen. Die Direktion behält sich zudem polizeiliche Anzeigen und Hausverbote vor.
Wir wünschen alle Gästen einen angenehmen und erholsamen Aufenthalt im Bogn Engiadina.
Stand: 26. Mai 2022
Bogn Engiadina Scuol (BES) SA / Die Direktion